Unfallversicherung
Ergänzend zum gesetzlichen Schutz, der lediglich bei berufsbedingten Unfällen oder während der Schulzeit der Kinder einsetzt, bietet die private Unfallversicherung Schutz bei Urlaub, Freizeit, Sport und zu Hause.
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Unfallversicherung
3 gute Gründe für eine Unfallversicherung
70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht leistet. Die private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Absicherung in der Freizeit
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert lediglich Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Hin- und Rückweg ab. Bei Freizeitaktivitäten, ganz gleich ob zu Hause, beim Sport oder im Urlaub, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht, hierfür ist eine private Unfallversicherung erforderlich.
Umfangreiche Leistungen
Gesetzlich sind lediglich die unmittelbaren Kosten des Unfalls abgesichert, beispielsweise für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder eine monatliche Rente. Die Leistungen der privaten Unfallversicherung enthalten Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente, Todesfallleistungen sowie Krankenhaustage- und Genesungsgeld.
Rentner, Hausfrauen und Selbstständige
Rentner, Hausfrauen und Selbstständige haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Erleidet beispielsweise in Freelancer während der Arbeit einen Unfall, muss er die Folgekosten für bleibende Gesundheitsschäden selbst tragen. Eine private Unfallversicherung ist daher in diesen Fällen nahezu unabdingbar.
Wir analysieren den Markt
Wir kennen die Vor- und Nachteile der am Markt angebotenen Produkte und ermitteln die für Sie optimale Unfallversicherung unter Berücksichtigung Ihres Lifestyles und eventueller Gefahren. Wir bieten eine ganzheitliche und maßgeschneiderte Beratung nach Ihren Bedürfnissen.
UMFASSENDER SCHUTZ
Was leistet die Unfallversicherung?
Der Leistungsumfang Ihrer Unfallversicherung ist abhängig vom gewählten Tarif. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und Anforderungen und bieten Ihnen die für Sie optimale Unfallversicherung an. Mögliche Absicherungen:
Invaliditätsleistung
Kommt es durch einen Unfall zu einer Gesundheitsschädigung und daraus folgend zu einer Invalidität, wird eine Invaliditätszahlung fällig.
Todesfall-Leistung
Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen, so wird die Todesfallleistung fällig.
Unfallrente
Ab einem bestimmten unfallbedingten Invaliditätsgrad wird ergänzend zur Invaliditätsleitung eine lebenslange Unfallrente gezahlt.
Akutleistung
Um die Zeitspanne bis zur endgültigen Festsetzung des Invaliditätsgrads zu überbrücken, zahlen viele Versicherer je nach Unfallfolgen eine schnelle Geldleistung.
Krankenhaustagegeld
Für jeden unfallbedingten stationären Tag in einer Klinik zahlt die Versicherung ein Krankenhaustagegeld. Je nach Versicherer werden bei ambulanten Operationen oder längeren Aufenthalten höhere Tagessätze ausgezahlt.
Kosmetische Operationen
Unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Tarif und vereinbarten Zusatzleistungen, trägt die private Unfallversicherung auch die Kosten für kosmetische Operationen.
Bergungskosten
Muss die verunfallte Person aufwändig geborgen werden, übernimmt die private Unfallversicherung die Kosten für die erforderlichen Such‑, Rettungs- und Bergungsleistungen und den Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus.
Rehabeihilfe
Schwere Unfälle haben häufig längere Reha-Maßnahmen zur Folge. Einige Versicherer bieten eine finanzielle Leistung in Form einer Rehabeihilfe an.
Wir ermitteln die für Sie optimale Unfallversicherung.
Unfallversicherung
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FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Unfallversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
Bei bestimmten schweren Verletzungen infolge eines Unfalls (z.B. Schädelhirnverletzungen) erhalten Sie bereits kurze Zeit nach dem Unfall eine Kapitalleistung, um erste anfallende Kosten abfedern zu können, da bis zur endgültigen Feststellung des Invaliditätsgrads häufig mehr als ein Jahr vergehen kann.
Der Grad der Invalidität und somit die Höhe der Leistung aus der Unfallversicherung ist von Art und Umfang der Invalidität abhängig. Die Gliedertaxe bestimmt diesen Invaliditätsgrad. So entspricht beispielsweise der Verlust eines Daumens einen Invaliditätsgrad von 20%, während eine Querschnittslähmung 100 Prozent Invalidität (Vollinvalidität) bedeutet.
Da mit steigendem Invaliditätsgrad in der Regel auch der Versorgungsbedarf zunimmt, liegt den meisten Unfallversicherungen eine progressive Invaliditätsstaffel zugrunde. Je schwerwiegender eine Invalidität ist, umso höher fallen die finanziellen Leistungen aus.
Das ist abhängig vom Versicherer und dem gewählten Tarif, in der Regel jedoch besteht auch im Ausland ein Unfallschutz. Da oftmals die Aktivitäten während eines Urlaubs im Ausland Risiken und Gefahren bergen, sollten Sie diesen Punkt bei einem Schluss beachten.
Kinder sind meist neugierig und dabei unerfahren. Sie sind daher den Gefahren des Lebens ganz besonders ausgesetzt. Eine private Unfallsversicherung ist daher für Kinder besonders wichtig.
Nein, eine Infektion mit dem neuen Coronavirus gilt nicht als Unfall und es besteht daher kein Versicherungsschutz über die Unfallversicherung.
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